Fahrgastverband fordert Kurskorrektur bei Nahverkehrsplanung des Landes

21. Januar 2019 | Von | Kategorie: Pressemeldungen

(pbmv) Vor dem Hintergrund der aktuellen Medienumfrage zur Arbeit der SPD-geführten Landesregierung in Schwerin, bei dem der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) von den Bürgern nun als eines der großen Probleme im Land genannt wird und der von der Allianz pro Schiene aktuell veröffentlichten Studie zur schlechten Erreichbarkeit von Bus und Bahn in Mecklenburg-Vorpommern, fordert der Landesverband des Fahrgastverbandes PRO BAHN eine Kurskorrektur in der Nahverkehrsplanung des Landes. „Die Umfrage- und Studienergebnisse verwundern aufgrund der jahrelang schlechten Finanzpolitik und des zum Ende des letzten Jahres veröffentlichten neuen Landesverkehrsplanes überhaupt nicht“, sagt Marcel Drews, Vorsitzender des PRO BAHN-Landesverbandes.

Der neue Landesverkehrsplan stellt keines Falls eine Konzeptgrundlage für die Zukunft der Bahn- und Busangebote im Land dar. Mögliche und nötige Maßnahmen für eine Potentialerschließung neuer Fahrgäste bei den einzelnen Angeboten fehlen im neuen Landesverkehrsplan völlig, während dies im vorangegangenen ÖPNV-Landesplan noch enthalten war. Das zeigt, dass die Landesregierung im Grundsatz kein Interesse an einem attraktiveren Nahverkehr hat.

Bei den Finanzen rechnet sich das Land für den Bahnverkehr arm und stopft auf diese Weise Haushaltslöcher in anderen Bereichen. Denn während der Bund das Land mit ausreichend Regionalisierungsmittel für den Bahnregionalverkehr ausstattet, entzieht die Landesregierung seit Jahren jedes Jahr dem Bahnverkehr mehr als 20 Mio. EUR, um damit ÖPNV auf der Strasse zu finanzieren. Die Organisation des strassengebundenen ÖPNV ist jedoch eine Aufgabe der Landkreise. Finanzzuschüsse des Landes an die Landkreise müssen daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Landes aufgebracht werden. „Mit den Taschenspielertricks der Finanzpolitik in Schwerin muss nun Schluss sein,“ fordert Drews und ergänzt abschließend: „Dem Bahnverkehr müssen die Bundesgelder vollständig zu Gute kommen und der strassengebundene ÖPNV muss mit auskömmlichen Zuschüssen an die Landkreise ausgestattet werden.“

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